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S P D O V G I N S H E I M -
G U S T A V S B U
R G |
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01.09.2011 |
S A T Z U N G |
01.09.2011 |
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Satzung des Ortsvereins
Ginsheim-Gustavsburg
§ 1
Name,
Tätigkeitsgebiet
-
Der
Ortsverein umfasst den
Bereich der Gemeinde
Ginsheim-Gustavsburg
-
Er führt den
Namen Sozialdemokratische
Partei Deutschlands (SPD),
Ortsverein
Ginsheim-Gustavsburg.
Sein Sitz ist
Ginsheim-Gustavsburg.
§ 2
Zweck
Der
Zweck des Ortsvereins ergibt
sich aus seinem Bekenntnis zu
den Grundsätzen der SPD und
seiner Teilnahme an der
politischen Willensbildung der
Partei.
§ 3
Mitgliedschaft
-
Über die
Aufnahme als Mitglied
entscheidet der Vorstand des
Ortsvereins, in dessen
Gebiet der Antragsteller/die
Antragstellerin wohnt.
-
Der Vorstand
muss über den Aufnahmeantrag
innerhalb eines Monats
entscheiden. Lehnt der
Ortsvereinsvorstand den
Aufnahmeantrag nicht
innerhalb eines Monats ab,
so gilt dies als Annahme des
Antrags.
-
Gegen die
Ablehnung des
Aufnahmeantrags kann der
Bewerber oder die Bewerberin
binnen einen Monats beim
Unterbezirksvorstand
Einspruch erheben. Gegen
dessen Entscheidung ist die
Anrufung des
Bezirksvorstandes gegeben.
Die Entscheidung des
Bezirksvorstandes ist
endgültig.
-
Wird gegen
die Mitgliedschaft innerhalb
eines Jahres kein Einspruch
erhoben, so ist sie
endgültig.
-
Einspruchsrecht hat jedes
Mitglied über seinen
Ortsvereinsvorstand. Der
Einspruch ist zu begründen.
Über den Einspruch
entscheidet der
Unterbezirksvorstand. Gegen
dessen Entscheidung ist die
Anrufung des
Bezirksvorstandes zulässig.
-
Die
Mitgliedschaft endet durch
Tod, Austritt oder Ausschluss.
Der Austritt ist schriftlich
zu erklären. Die Rückgabe
des Mitgliedsbuches gilt als
Austrittserklärung.
-
Mit der
Mitgliedschaft erwirbt das
Mitglied das Recht und die
Pflicht, sich im Rahmen der
Statuten an der politischen
Willensbildung, den Wahlen
und Abstimmungen zu
beteiligen und die Ziele der
Sozialdemokratischen Partei
zu unterstützen.
-
Die zu
entrichtenden
Mitgliedsbeiträge richten
sich nach der Finanzordnung
der Partei in der jeweils
gültigen Fassung.
-
Wer die
Grundwerte der SPD
anerkennt, kann ohne
Mitglied der SPD zu werden,
den Status eines
Gastmitgliedes erhalten. Die
Aufnahme sowie die Rechte
und Pflichten des
Gastmitgliedes richten sich
nach § 10 a des
Organisationsstatuts und der
vom Parteivorstand hierzu
erlassenen Richtlinie.
§ 4
Organe des
Ortsvereins
Organe des Ortsvereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
§ 5
Mitgliederversammlung
Die
Mitgliederversammlung ist das
höchste Organ des Ortsvereins.
Zu ihren Aufgaben gehört
insbesondere die Wahl des
Ortsvereinsvorstandes, der
Revisoren und der Delegierten
zum Unterbezirksparteitag sowie
die Verabschiedung von
Wahlvorschlägen, Anträgen und
Entschließungen.
-
Die
Mitgliederversammlung soll
regelmäßig und mindestens
halbjährig stattfinden.
-
Sie wird vom
Vorstand schriftlich unter
Angabe der Tagesordnung und
unter Einhaltung einer Frist
von zwei Wochen, sofern
diese Satzung nichts anderes
vorschreibt, einberufen.
Zuständig ist der/die
Vorsitzende, im
Verhinderungsfall seine
Stellvertretung.
-
Die
Mitgliederversammlung wird
von dem oder der
Vorsitzenden oder einem
anderen Vorstandsmitglied
geleitet. Sie ist beschlussfähig,
sofern sie ordnungsgemäß
einberufen wurde.
-
Der Vorstand,
die Revisoren und die
Delegierten zum
Unterbezirksparteitag werden
in einer
Mitgliederversammlung
(Jahreshauptversammlung) für
höchstens zwei Jahre
gewählt. Die
Jahreshauptversammlung ist
schriftlich unter Angabe der
Tagesordnung mit einer Frist
von vier Wochen
einzuberufen. Sie prüft die
Stimmberechtigung der
Teilnehmer/innen und wählt
eine Versammlungsleitung.
Während eines
Geschäftsjahres notwendig
werdende Nachwahlen finden
auf einer
Mitgliederversammlung statt.
-
Die Wahl der
Vorstandsmitglieder und der
Delegierten sind geheim.
Dies gilt auch für die
Wahlen oder Wahlvorschläge
zu Volksvertretungen.
-
Die
Mitgliederversammlung fasst
ihre Beschlüsse mit
einfacher Mehrheit, sofern
die Satzung nichts anderes
vorschreibt.
-
Die
Mitgliederversammlung kann
sich eine Geschäftsordnung
geben.
-
Eine
außerordentliche
Mitgliederversammlung ist
auf schriftliches Verlangen
von zehn Prozent der
Mitglieder einzuberufen.
§ 6
Vorstand
-
Der
Ortsvereinsvorstand leitet
den Ortsverein. Ihm obliegt
die verantwortliche
Durchführung der
politischen,
organisatorischen und
finanziellen Aufgaben des
Ortsvereins.
-
Der
Ortsvereinsvorstand besteht
aus:
der/dem Vorsitzenden,
bis
zu vier stellvertretenden
Vorsitzenden,
dem
für das Finanzwesen
verantwortlichen
Vorstandsmitglied
(Kassierer/-in)
seiner/seinem
Stellvertreter(-in),
dem/der Schriftführer(in),
seiner/seinem
Stellvertreter(-in),
der/dem Pressesprecher(-in),
der/dem
Seniorenbeauftragten,
der/dem Jugendbeauftragten,
bis
zu acht weiteren Mitgliedern
(Beisitzerinnen und
Beisitzer).
-
Als
notwendiges Organ bleibt ein
Vorstand bis zur Neuwahl im
Amt. Dies kann auch
geschäftsführend geschehen.
-
Mitglieder
des Vorstandes mit
beratender Stimme sind:
die/der
Vorsitzende der
Gemeindevertretung;
die/der
Bürgermeister(-in);
die/der Erste
Beigeordnete;
die/der
Fraktionsvorsitzende;
soweit diese
dem Ortsverein angehören.
-
Der Vorstand
kann sich eine
Geschäftsordnung geben.
-
Allen
Mitgliedern steht die
Teilnahme an den
Vorstandssitzungen offen.
§ 7
Wahlen
-
Die Wahl des
Ortsvereinsvorstandes
erfolgt in getrennten
Wahlgängen.
Nacheinander werden gewählt:
die/der Vorsitzende,
die
stellvertretenden
Vorsitzenden,
der/die Kassierer(in),
die/der stellvertretende
Kassierer(-in),
der/die Schriftführer(in),
die/der stellvertretende
Schriftführer(in),
die/der Pressesprecher(-in),
die/der Seniorenbeauftragte,
die/der Jugendbeauftragten,
die
weiteren Mitglieder
(Beisitzerinnen und
Beisitzer).
-
Die
Durchführung der Wahlen
bestimmt sich nach der
Wahlordnung der Partei.
Dabei sind die Beschlüsse
und Satzungsbestimmungen der
Partei zur
Mindestabsicherung von
Frauen und Männern in
Funktionen und Mandaten
strikt zu beachten.
-
Persönliche
Anforderungen für
Kandidaturen, soweit sie
sich aus den Statuten und
Verhaltensregeln in der
jeweiligen gültigen Fassung
ergeben, sind zu beachten.
§ 8
Revision
-
Zur Prüfung
der Kassenführung des
Ortsvereins werden für die
Dauer der Amtszeit des
Ortsvereinsvorstandes
mindestens zwei
Revisoren/Revisorinnen
gewählt. Sie dürfen weder
Mitglieder des
Ortsvereinsvorstandes noch
hauptamtlich tätige
Mitarbeiter oder
Mitarbeiterinnen der Partei
sein.
-
Sie berichten
der Jahreshauptversammlung
und stellen den Antrag auf
Entlastung des Vorstandes in
Finanzangelegenheiten.
-
Die
Finanzordnung der Partei ist
verbindliche Grundlage für
das wirtschaftliche Handeln
des Ortsvereins.
-
Das
Geschäftsjahr ist das
Kalenderjahr.
§ 9
Satzungsänderungen
Änderungen dieser Satzung können
nur mit Zweidrittelmehrheit
durch eine Mitgliederversammlung
beschlossen werden, die
schriftlich unter genauer Angabe
der beabsichtigten Änderung mit
einer Frist von zwei Wochen
einzuberufen ist.
§ 10
Arbeitsgemeinschaften und
Datenschutz
-
Die
Grundsätze für die Tätigkeit
der Arbeitsgemeinschaften in
der SPD sowie die
Datenschutzrichtlinien
gelten in der jeweils
gültigen Fassung.
-
Mitgliederentscheide richten
sich nach § 13
Organisationsstatut und den
dazu ergangenen
Verfahrensvorschriften.
§ 11
Schlussbestimmung
Diese Satzung gilt nur im Rahmen
des Organisationsstatuts der
Sozialdemokratischen Partei
Deutschlands, der Satzung des
Bezirks Hessen Süd und der
Satzung des Unterbezirks
Groß-Gerau in der jeweils
gültigen Fassung.
§ 12
Diese Satzung tritt am
31.08.2011 in Kraft.
gez
gez.
Richard von Neumann
Thorsten Siehr
(Schriftführer)
(Vorsitzender) |
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S
P D - O V G
I N S H E I M
und G
U S T A V S B U R
G |
Kommunalwahl (Gemeindewahl) 2011
Die Kandidaten der beiden
Ortsvereine
in der Rangfolge der jeweils erhaltenen Stimmen
Diese Aufstellung wird
aktuellen Veränderungen angepasst.
* Funktionen in der Fraktionssitzung am 29.03.2011 beschlossen
Letzte Aktualisierung 26.05.2011
Die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung
ist am Donnerstag, 28.04.2011
|
|
0 |
Lfd. Nr. |
GU Name GI |
Punkte |
Prozent |
|
201 |
201 |
von Neumann, Richard
(Mandat nicht angenommen:Bürgermeister)
|
3397 |
4,4% |
|
210 |
202 |
Lindemann, Norbert |
2998 |
3,9% |
|
203 |
203 |
Siehr, Thorsten |
2728 |
3,5% |
|
208 |
204 |
Reinheimer, Torsten |
2440 |
3,2% |
|
202 |
205 |
(In
den Gemeindevorstand gewechselt)
Birle, Franz |
2410 |
3,1% |
|
204 |
206 |
(* stellv. Fraktionsvors.)
Redlin, Susanne |
2341 |
3,0% |
|
220 |
207 |
Wegling, Melanie |
2263 |
2,9% |
|
205 |
208 |
Heller, Rosemarie |
2235 |
2,9% |
|
211 |
209 |
Heller, Norbert |
2218 |
2,9% |
|
216 |
210 |
(Vorsitzender der
Gemeindevertretung) Krausgrill, Jochen |
2218 |
2,9% |
|
213 |
211 |
Weinerth, Thorsten (*
Fraktionsvorsitzender) |
2216 |
2,9% |
|
215 |
212 |
Kay, Necla |
2140 |
2,8% |
|
207 |
213 |
Bayer, Alfons (* stellv.
Fraktionsvors.) |
2134 |
2,8% |
|
212 |
214 |
(In den Gemeindevorstand gewechselt) Reinheimer-Kampe, Hannelore |
2095 |
2,7% |
|
206 |
215 |
Weber, Kai |
2085 |
2,7% |
|
225 |
216 |
Weinerth, Christian |
2084 |
2,7% |
|
217 |
217 |
Bungert, Wilfried |
2063 |
2,7% |
|
227 |
218 |
Scholian, Verena
(Vorsitzende HFA) |
2058 |
2,7% |
|
209 |
219 |
Nickel, Carsten
|
2050 |
2,6% |
|
214 |
220 |
Remitschka,
Franz |
2014 |
2,6% |
|
230 |
221 |
Rode, Klaus |
2012 |
2,6% |
|
218 |
222 |
Böhm, Irmtraud |
1960 |
2,5% |
|
221 |
223 |
Redlin, Thorsten |
1951 |
2,5% |
|
222 |
224 |
Herrmann, Dirk |
1930 |
2,5% |
|
228 |
225 |
Albert, Nina |
1908 |
2,5% |
|
219 |
226 |
Sturm, Inge |
1890 |
2,4% |
|
237 |
227 |
Siehr, Enno |
1880 |
2,4% |
|
234 |
228 |
Kretschel,
Martin |
1850 |
2,4% |
|
226 |
229 |
Schober, Klaus |
1843 |
2,4% |
|
223 |
230 |
Fuchs,
Klaus-Peter |
1836 |
2,4% |
|
232 |
231 |
Schmenger,
Bastian |
1822 |
2,4% |
|
236 |
232 |
Büttner, Willi |
1822 |
2,4% |
|
229 |
233 |
Simon-Werth, Ingrid
(In den Gemeindevorstand gewechselt) |
1793 |
2,3% |
|
224 |
234 |
Hartmann, Ralph |
1788 |
2,3% |
|
231 |
235 |
Durst, Holger |
1716 |
2,2% |
|
235 |
236 |
Kownatzki,
Edgar |
1615 |
2,1% |
|
233 |
237 |
Müller, Joachim |
1598 |
2,1% |
|
|
|
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